Sanierung kommunaler Sportstätten (sog. Sportmilliarde)

<p>Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.</p>

<p>Weitere Informationen hier:<br /> www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html</p>

Förderkriterien / Rahmenbedingungen

<p class="x_MsoNormal">Die wichtigsten Punkte sind:</p>

<ul> <li class="x_MsoNormal"><span>Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportanlagen.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Gefördert werden vorrangig Sanierung und Modernisierung.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Bei gedeckten Sportanlagen liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Antragsberechtigt sind<span> </span>nur Kommunen,<span> </span>auch wenn sich die zu fördernde Sportanlage im Eigentum Dritter (z. B. eines Sportvereins) befindet.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen, die Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen ist möglich. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>In der ersten Phase müssen<span> </span>bis zum 15. Januar 2026<span> </span>Interessensbekundungen über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Über die eingegangen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026 und fordert anschließend in der zweiten Phase zu den ausgewählten Projekten die Einreichung von Zuwendungsanträgen ein.</span></li> <li class="x_MsoNormal"><span>Ab dem 3. November 2025 wird eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen geschaltet, Informationen dazu werden veröffentlicht.</span></li> </ul>

Michael Kaiser

Geschäftsführung

<p>-Sportwissenschaftler-<br /> Qualifizierung<br /> Vereinsberatung<br /> Sportgala<br /> Förderprogramme<br /> <br /> Mo-Do  9-16 Uhr<br /> Fr          9-14 Uhr</p>